Qualität

 

Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Anforderungen unserer Kunden.

Durch die Standardisierung von Verarbeitungsschritten, optimale Koordination der festgelegten Standards und laufende Kontrolle der Produktionsprozesse und der Produkte sorgen wir für den erforderlichen Qualitätsstandard.

 

Um die hohe und konstante Qualität unserer Produkte und Leistungen heute und in Zukunft zu sichern, sind wir laufend um Verbesserungen bemüht.

 

 

 

Unsere Leitsätze


Wir stellen unseren Kunden in dem Mittelpunkt unserer Aktivitäten.


Wir sind kompetente, flexible Partner und halten unsere Verpflichtungen ein.


Wir sind für unsere Kunden der beste Partner für
elektronische Produkte.


Wir leisten durch unsere “Kompetente Partnerschaft”
einen wesentlichen Beitrag für den Erfolg unserer Partner.

 

 

 

Das Qualitätsmanagementsystem
von NSE-Hochfrequenztechnik ist gemäß dem Standard ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert.

Das bedeutet, dass wir über ein Managementsystem verfügen, das sowohl unsere Mitarbeiter als auch die Umwelt unterstützt und schützt. Wir nehmen unsere Verpflichtungen in Bezug auf den Umweltschutz und Qualität sehr ernst und verbessern diese auch laufend.

Wenn Sie Einblick in unsere Unternehmenspolitik wünschen kontaktieren Sie uns. Wir werden ihnen gerne die aktuelle Ausgabe zukommen lassen.

Zertifikat ISO9001:2015
Zertifikat ISO14001:2015

 

IQNETcert      qualityaustria-cert

 

Verhaltenskodex

NSE Hochfrequenztechnik GbmH bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Verbot von Kinderarbeit

In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre.
Verbot von Kinderarbteit, den Bedingungen der Abkommen 138 und 182 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hinsichtlich der Beschränkung von Kinderarbeit zu entsprechen.
Die Rechte junger Arbeitnehmer sind zu schützen und besondere Schutzvorschriften einzuhalten.



Menschenrechte   


Die Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig.
Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert. Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungs-verhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung stattfinden.


Faire Entlohnung 

  
Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Entgelt für Überstunden muss in jedem Fall das Entgelt für reguläre Stunden übersteigen. Soweit das Entgelt nicht ausreicht, die Kosten des gewöhnlichen Lebensunterhalts zu decken und ein Mindestmaß an Rücklagen zu bilden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Entgelt entsprechend zu erhöhen. Den Arbeitnehmern sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten.


Faire Arbeitszeit   


Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Über-stunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, während den Beschäftigten nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzuräumen ist. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht regelmäßig überschreiten.


Gesetzliche Bestimmungen

In allen Unternehmensbereichen gelten die gesetzlichen Anforderungen des angewendeten Rechtssystem.


Sicherheit der Mitarbeiter   


Wir sind für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld verantwortlich. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige
Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Zu-dem werden die Beschäftigten regelmäßig
über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie -maßnahmen informiert und geschult. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge ermöglicht sowie der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen.


Umweltschutz   


Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Sahin Electronic GmbH folgt einer systematischen Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln.
Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen,
der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist.


Verbot von Korruption und Bestechung   


Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Außerdem sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden, welche im
Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen
zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen.

 

   
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